Dienstgrade

Die Kennzeichnung auf den Uniformen erfolgt entweder mit Aufschiebeschlaufen auf der Einsatzbekleidung und auf der Dienstbekleidung dunkelblau bzw. grün. Auch die Uniformhemden haben Aufschiebeschlaufen. Die Dienstbekleidung, die eigentlich nur bei festlichen Anlässen getragen wird, hat Kragenspiegel. Auch auf dem Feuerwehrhelm gibt es teilweise Kennzeichnungen, die aber nicht einheitlich geregelt sind. Meist werden rote, reflektierende Streifen für die eingeteilten Feuerwehrmitglieder, silberne für Chargen sowie goldene für die Funktionäre aufgeklebt.

Dienstgrade in Niederösterreich

Eingeteilte Feuerwehrmitglieder

Dienst   alter

Funktion

Spiegel

wird...

Probefeuerwehrmann (PFM)

 

aktiver Dienst

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Feuerwehrmann (FM)

1 Jahr

aktiver Dienst

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Oberfeuerwehrmann (OFM)

6 Jahre Dienst

aktiver Dienst

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Hauptfeuerwehrmann (HFM)

12 Jahre Dienst

aktiver Dienst

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Löschmeister (LM)

18 Jahre Dienst

aktiver Dienst

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Chargen, Fachchargen und Gehilfen

 

 

 

 

Löschmeister (LM)

 

Gruppenkommandant / Zugtruppkommandant / Ausbilder / Fahrmeister / Gehilfe des Fahrmeisters / Zeugmeister / Gehilfe des Zeugmeisters / Feuerwehrjugendführer

vom Feuerwehrkommandanten ernannt

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Oberlöschmeister (OLM)

6 Jahre LM

wie Löschmeister 

vom Feuerwehrkommandanten ernannt

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Hauptlöschmeister (HLM)

6 Jahre OLM

wie Löschmeister  

vom Feuerwehrkommandanten ernannt

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Brandmeister (BM)

 

Zugskommandant / Feuerwachekommandant     

/ Ausbilder in der Feuerwehr / Fahrmeister / Zeugmeister  

vom Feuerwehrkommandanten ernannt

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Oberbrandmeister (OBM)

6 Jahre BM

wie Brandmeister 

vom Feuerwehrkommandanten ernannt

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Hauptbrandmeister (HBM)

6 Jahre OBM

wie Brandmeister

vom Feuerwehrkommandanten ernannt

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Kommandantendienstgrade

 

 

 

 

Brandinspektor (BI)

 

Kommandantstellvertreter

von den Feuerwehrmitgliedern gewählt

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Oberbrandinspektor (OBI)

 

Kommandant / Kommandantstellvertreter

von den Feuerwehrmitgliedern gewählt

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Hauptbrandinspektor (HBI)

 

Unterabschnittskommandant / Kommandant / Kommandantstellvertreter

von Feuerwehrkommandanten oder den Feuerwehrmitgliedern gewählt

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Abschnittsbrandinspektor (ABI)

 

Abschnittskommandantstellvertreter / Kommandant

von Feuerwehrkommandanten gewählt

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Brandrat (BR)

 

Abschnittskommandant

von Feuerwehrkommandanten gewählt

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Brandrat (BR)

 

Bezirkskommandantstellvertreter

von Feuerwehrkommandanten gewählt

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Oberbrandrat (OBR)

 

Bezirkskommandant

von Feuerwehrkommandanten gewählt

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Landesfeuerwehrrat (LFR)

 

Feuerwehrviertelvertreter / Ausschuss-Vorsitzender

von Bezirksfeuerwehrkommandanten gewählt

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Landesbranddirektorstellvertreter (LBDSTV)

 

Landesfeuerwehrkommandant-Stellvertreter

von Bezirksfeuerwehrkommandanten gewählt

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Landesbranddirektor (LBD)

 

Landesfeuerwehrkommandant

von Bezirksfeuerwehrkommandanten gewählt

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Verwaltungsdienstgrade

 

 

 

Verwaltungsmeister (VM)

 

Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes (LdV) / Gehilfe des LdV

vom Feuerwehrkommandant ernannt

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Oberverwaltungsmeister (OVM)

6 Jahre VM

wie Verwaltungsmeister

vom Feuerwehrkommandanten ernannt

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Hauptverwaltungsmeister (HVM)

6 Jahre OVM

wie Verwaltungsmeister

vom Feuerwehrkommandanten ernannt

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Verwalter (V)

 

Leiter des Verwaltungsdienstes (LdV) / Stellvertreter des LdV / Gehilfe des LdV

vom Feuerwehrkommandanten ernannt

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Oberverwalter (OV)

 

Leiter des Verwaltungsdienstes (LdV) / Stellvertreter des LdV

vom Feuerwehrkommandanten ernannt

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Hauptverwalter (HV)

 

Leiter des Verwaltungsdienstes (LdV) / Stellvertreter des LdV (nur auf Abschnitts- und Bezirksebene)

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Verwaltungsinspektor (VI)

 

Leiter des Verwaltungsdienstes (Abschnitt) /  LdV (Abschnitt und Bezirk)

vom Abschnitts- bzw. Bezirksfeuerwehrkommandanten ernannt

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Verwaltungsrat (VR)

 

Leiter des Verwaltungsdienstes (Bezirk)

vom Bezirksfeuerwehrkommandanten ernannt

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Sachbearbeiter-Dienstgrade

 

 

 

Sachbearbeiter (SB)

 

Sachbearbeiter / Fahrmeister / Gehilfe des Fahrmeisters / Zeugmeister / Gehilfe des Zeugmeisters

vom Feuerwehrkommandanten ernannt

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Abschnittssachbearbeiter (ASB)

 

Abschnitts-Sachbearbeiter

vom Abschnittsfeuerwehrkommandanten ernannt

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Bezirkssachbearbeiter (BSB)

 

Bezirks-Sachbearbeiter

vom Bezirksfeuerwehrkommandanten ernannt

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Sonderdienstgrade

 

 

 

Feuerwehrarzt (FARZT)

 

Arzt im Feuerwehrdienst

vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

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Feuerwehrjurist (FJUR)

 

Jurist im Feuerwehrdienst

vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

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Feuerwehrkurat (FKUR)

 

Geistlicher im Feuerwehrdienst

vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

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Feuerwehrtechniker (FT)

 

Sachverständiger für technische Sparten des Feuerwehrwesens

vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

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Bezirksfeuerwehrarzt (BFARZT)

 

Arzt im Bezirksfeuerwehrkommando

vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

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Landesfeuerwehrarzt (LFARZT)

 

Arzt im Landesfeuerwehrkommando

vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

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Landesfeuerwehrkurat (LFKUR)

 

Geistlicher im Landesfeuerwehrkommando

vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

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Erreichen eines Dienstgrades

Dienstgrade, welche gewählt werden, haben eine Funktionsperiode von fünf Jahren. Gewählt wird jeweils in den Monaten Jänner bis März im ersten und sechsten Jahr eines Jahrzehnts. Die letzte Wahl fand 2006 statt. Scheidet jemand vorzeitig aus einer Funktion aus, wird zwar diese Funktion neu gewählt, endet aber mit der nächsten Wahl. Der Leiter des Verwaltungsdienstes sowie die Chargen und Warte der Feuerwehr werden jeweils für die laufende Funktionsperiode vom Feuerwehrkommandanten ernannt.

Wird jemand in eine Funktion gewählt, erfüllt aber nicht die Ausbildungsvorrausetzungen, so kann er diese innerhalb von zwei Jahren nachholen. Kommt ein Mitglied dem nicht nach, erlischt die Funktion.

Ab dem Löschmeister sind die Dienstgrade an Funktionen gebunden. Die Dienstgrade darunter sind dienstalterabhängig. Eine Ausnahme ist der Löschmeister, er kann dienstalterabhängig (18 Jahre aktiver Dienst) oder funktionsgebunden sein. Beförderungen sind aber nicht verpflichtend.

Die unterschiedlichen Dienstgrade für die gleiche Funktion ergeben sich aus zwei Gründen: Erstens ist es von der Größe der Feuerwehr (gezählt anhand der Mitglieder und der Fahrzeuge) abhängig, welche Dienstgrade der Kommandant, sein Stellvertreter, der Leiter des Verwaltungsdienstes und in der Folge die Fachchargen wie Fahrmeister, Zeugmeister, Ausbilder etc. erhalten. Zweitens hängt es vom Ausbildungsstand des jeweiligen Mitglieds ab, welchen Dienstgrad er tragen darf. Hier ein Beispiel: Ein Mitglied wird zum Fahrmeister ernannt. Laut Dienstpostenplan steht ihm in seiner Feuerwehr in dieser Funktion der Dienstgrad »Brandmeister« zu. Er hat die für den Dienstgrad notwendige Zugskommandanten-Ausbildung aber nicht absolviert. Hat er die Gruppenkommandanten-Ausbildung, so kann er zum Löschmeister befördert werden; hat er diese auch nicht, steht ihm nur der Dienstgrad »Sachbearbeiter« zu.

Die Dienstgrade der Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter, sowie den Verwaltern mit ihren Stellvertretern von kleineren Feuerwehren wurden 2007 den größeren Feuerwehren angeglichen, so dass es als niedrigste Dienstgrade eines Kommandanten nur mehr den Oberbrandinspektor gibt. Früher waren sie nur Brandinspektor und die Stellvertreter Hauptbrandmeister, wobei die Spiegel von einer silbernen Kordel eingefasst waren.

Bei den Feuerwehrtechnikern unterschied man bis Ende der 1990er nach einem HTL-Ingenieur als FT-B und einem Diplomingenieur als FT-A. Der Unterschied in den Spiegeln bestand aus dem Grundstoff Tuch für FT-B und Samt für FT-A. Dieser Unterschied war in der Realität aber kaum sichtbar.

Der Dienstgrad des Feuerwehrjuristen wurde 2007 in Niederösterreich eingeführt und wird vom Landeskommandanten ernannt.